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Alarmierung Alarmstufen Die Betreuung der Feuerwehr-Notrufnummer 118 und 112 ist durch die professionell betriebene Notrufzentrale und Einsatzleitstelle der Luzerner Polizei sichergestellt. Die Alarmabwicklung hat innerhalb einer Richtzeit von 90 Sekunden zu erfolgen. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt zeitgleich auf zwei verschiedene Arten:
Durch diese voneinander unabhängigen Alarmierungsmöglichkeiten erreichen wir grosse Sicherheit bei der Übermittlung. Der Einsatzleiter Polizei auf der Einsatzzentrale alarmiert aufgrund des gemeldeten Vorfalles entweder die
Im Zweifelsfalle wird eher die höhere Stufe ausgelöst. Die Entscheidung zu einem Alarmstufenaufgebot trifft er anhand eines Einsatzstichwortes.
Erfolgt in der Alarmstufe 0 beim Kommandogespräch nicht innert 60 Sekunden durch einen Feuerwehreinsatzleiter ein klarer Alarmauftrag, bricht der Einsatzleiter Polizei das Gespräch ab und alarmiert in jedem Falle die Alarmstufe 1 als Notmassnahme. Nachalarmierung Die Alarmstufen sind personell und materiell auf die örtlichen Gegebenheiten der Feuerwehr ausgerichtet. Aufgrund der Ereignissituation, der personellen und materiellen Stärke der aufgebotenen Feuerwehreingeteilten entscheidet der Einsatzleiter ob eine Nachalarmierung notwendig ist. Diese kann auf verschiedene Arten erfolgen.
Reichen die eigenen Mittel nicht aus oder sind Spezialgeräte notwendig, so kann der Einsatzleiter der Feuerwehr jederzeit die Nachbarfeuerwehren oder die zuständige Stützpunktfeuerwehr aufbieten. Probealarm Vierteljährlich wird die Alarmierung über Telefon-Netz und Telepage-Netz durch die Notrufzentrale und Einsatzleitstelle der Polizei überprüft. Diese Probealarme finden für die Feuerwehr Kriens wie folgt statt
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